Favorite asked Questions (FAQ)
Um die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit den von mir angebotenen Dienstleistungen kurz und übersichtlich beantworten zu können, wurde diese Seite erstellt. Sofern Sie weitere Fragen haben, nutzen Sie bitte das Kontaktformular, um diese zu stellen.
Warum sind keine Preise für die Leistungen genannt?
Die von mir erbrachten Dienstleistungen sind individuell, da ich mich Ihrem Anliegen widmen muss. Ein pauschalisiertes Preis-Leistungs-Verzeichnis wäre der Sache undienlich, da ich die Auffassung vertrete, dass jeder entsprechende Dienstleistungen im IT-forensischen Bereich erhalten sollte. Für Privatpersonen stelle ich daher die Möglichkeit individueller Honoarabsprachen zur Verfügung. Gleiches gilt für Unternehmen.
Bei IT-forensischen-Leistungsanforderungen im Rahmen von Beratungstätigkeiten für Anwälte oder öffentliche Stellen richtet sich eine Vergütung nach § 9 JVEG in Verbindung mit Anlage 1 JVEG sowie gegebenenfalls § 12 JVEG.
Hinzu kommen gegebenenfalls weitere Auslagen, die durch individuelle Beschaffung notwendiger Hardware zur Datenspeicherung anfällt. Diese Gegenstände gehen nach Auftragsabschluss in Ihr Eigentum über und werden entsprechend ausgehändigt.
Kann ich mögliche Kosten über eine Versicherung abrechnen?
Möglicherweise haben Sie im Rahmen einer Hausratversicherung oder separat eine sogenannte Cyber-Versicherung abgeschlossen. Verschiedene Versicherungsagenturen bieten hierbei eine Kostendeckung für IT-forensische-Leistungen an.
Aktuell besteht meinerseits keine Kooperationsvereinbarung mit einer bestimmten Versicherungsgesellschaft. Sofern Sie in den Ihnen vorliegenden Versicherungsbedingungen einen Baustein haben, nehmen Sie bitte vorab Kontakt mit der Versicherung auf und klären Sie eine mögliche Kostenübernahme an. Sofern Ihnen diese schriftlich zugesichert wurde, kann meinerseits womöglich eine Direktabrechnung mit Ihrer Versicherungsgesellschaft erfolgen, sodass die anfallenden Kosten direkt beglichen werden.
Sofern keine Kostenübernahme durch eine Versicherung vor Tätigkeitsbeginn erklärt wird, treten Sie als Auftraggeber und somit Kostenschuldner mir gegenüber auf. Dies bedeutet, dass eine mögliche Rechnung an Sie versandt wird. Inwiefern Sie diese im Anschluss an eine Versicherung weiterreichen können, kann hier nicht beantwortet werden.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass manche Versicherungen Rahmenverträge mit großen IT-forensischen Dienstleistern haben. Sollte dies der Fall sein, werden Sie durch Ihr Versicherungsunternehmen an eine entsprechende Firma verwiesen. Es kann sein, dass eine mögliche Kostendeckung nur für diese Vertragspartner erstellt wird.
Scheuen Sie sich nicht, vorab Ihr Problem Ihrer Versicherung zu schildern und eine mögliche Kostenübernahme zu vereinbaren, um mit möglichst geringen finanziellen Belastungen Ihr Anliegen gelöst zu bekommen.
Welche Zahlungsmodalitäten kann ich erwarten?
Grundsätzlich wird Ihnen eine Rechnung ausgestellt. Dies ist aus buchhalterischen Gründen nicht anders möglich. Um die Rechnung zu begleichen, biete ich Ihnen grundsätzlich zwei Zahlungsoptionen an.
1. Überweisung
Eine Überweisung nach Rechnungseingang wird innerhalb von zwei Wochen erwartet. Als Zahlungsnachweis ist hierbei die Buchung auf Ihrem Kontoauszug ausreichend.
2. Barzahlung
Sofern Sie möchten, ist weiterhin eine Barzahlung möglich. Diese erfolgte bei Übergabe der Auftragsergebnisse. Hierbei wird Ihnen eine Quittung ausgestellt, die einen entsprechenden Zahlungsnachweis darstellt.
Grundsätzlich werden Zahlungen für die erbrachten Dienstleistungen erst nach Auftragsabschluss in Rechnung gestellt. Nicht inbegriffen sind hierbei mögliche Kosten für zu beschaffendes Material. Dieses kann direkt nach Beschaffung als Abschlagsrechnung an Sie weitergegeben werden. Vor einer Materialbeschaffung werden Sie über die Notwendigkeit sowie die hierbei anfallenden Kosten informiert.
Sofern Sie Zahlunsgschwierigkeiten bei sich feststellen sollten, nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf. Gerne können wir eine gemeinsame Lösung finden, um mögliche Folgekosten zu minimieren oder gar zu vermeiden.
Warum gibt es nur eingeschränkte Erreichbarkeiten?
Bei den hier angebotenen Dienstleistungen handelt es sich lediglich um eine Nebentätigkeit. Dies reduziert jedoch die fachliche Expertise nicht. Diese wurden durch mich durch entsprechende Abschlüsse, die Sie dem Bereich "Über uns" entnehmen können, nachgewiesen.
In meiner Haupttätigkeit habe ich keine geregelten Arbeitszeiten, sodass ich nicht immer telefonisch erreichbar bin. Daher bitte ich, bevorzugt eine Kontaktaufnahme per E-Mail oder Kontaktformular durchzuführen. Mehrmals täglich wird durch mich der Posteingang geprüft, sodass sie meist mit einer Reaktion von unter 24 Stunden auf Ihr Anliegen rechnen können.
Weiterhin ist meine Haupttätigkeit eine Auswärtstätigkeit, sodass es mir nicht möglich ist, entsprechend feste Bürozeiten festzulegen. Ich bitte diesbezüglich um Verständnis.
Ich habe ein Problem, wie kann ich meinen Computer bei Ihnen abgeben?
Nach vorheriger Vereinbarung ist die Übergabe von Hardware für mögliche Dienstleistungen durchaus möglich. Um Ihnen Wege zu ersparen, bin ich gerne bereit, notwendiger Geräte bei Ihnen in Empfang zu nehmen, in einem Umkreis von 25 km auch ohne Erhebung von Fahrtkosten.
Teilweise ist es auch nicht notwendig, ganze Geräte mitzunehmen. Unter Umständen ist es mir möglich, relevante Informationen und Daten bereits bei Ihnen sichern zu können, sodass Sie Ihre Hardware weiterhin bei sich selbst verwenden können. Hierdurch wäre es Ihnen möglich, Folgekosten für Ersatz- oder Leihgeräte zu vermeiden. Entsprechende Geräte können nicht durch mich zur Verfügung gestellt werden.
Wo finden Vortragsveranstaltungen statt?
Sofern Sie Interesse an Vortragsveranstaltungen haben, kontaktieren Sie mich bitte.
Über zeitlichen und inhaltlichen Umfang eines möglichen Vortrags müsste eine Vereinbarung erfolgen. Sofern Sie entsprechende Fortbildungsbescheinigungen für die Teilnehmer wünschen, teilen Sie dies bitte mit.
Feste Räumlichkeiten für Vorträge an meinem Geschäftsstandort stehen leider nicht zur Verfügung. Daher bitte ich vorab zu prüfen, inwiefern eine mögliche In-House-Schulung bei Ihnen erfolgen kann. Hierbei würden Sie sich um einen möglichen Veranstaltungsort bemühen. Notwendige Präsentationsgeräte werden hierbei durch Sie zur Verfügung gestellt.
Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, teilen Sie mir bitte die voraussichtliche Anzahl von Teilnehmern sowie einen Ort für die gewünschte Veranstaltung mit. Hiernach würde ich versuchen, einen entsprechenden Veranstaltungsort zu finden, der für die Teilneheranzahl ausreichend ist. Hierdurch entstehende Kosten würden auf Sie umgelegt werden. Bezüglich notwendiger Präsentationsgeräte würde hierbei eine individuelle Absprache getroffen werden.
Wie sieht es mit einem Widerrufsrecht bei Vetragsschluss aus?
Grundsätzlich steht Ihnen wie bei anderen Dienstleistungsverträgen ein Widerrufsrecht zu. Da gerade Daten im Internet jedoch flüchtig sind und schnell verändert werden können, wäre es nicht zweckdienlich, wenn ich mit meinen Arbeiten bis zum Ablauf des Widerrufsrechts warten würde.
Im Rahmen des Vertragsschlusses werden Sie daher über mögliche negative Konsequenzen informiert, wenn Sie das Widerrufsrecht nicht ausschließen.
Im Falle eines Widerrufs des Vertrags werden Ihnen die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erbrachten Leistungen sowie mögliche, individuell für den Auftrag beschaffte Hardware in Rechnung gestellt.
Welche Bearbeitungszeiten muss ich erwarten?
Eine pauschalisierte Bearbeitungszeit zu nennen, ist nicht möglich.
Während Ermittlungen zu sogenannten Fakeshops teilweise innerhalb weniger Stunden durchgeührt werden können, sind komplexe Datenanalysen und -aufarbeitungen oder -rekonstruktionen entsprechend zeitaufwendiger. Eine auftragsabhängige, grobe Einschätzung kann nach vollständiger Problemschilderung erfolgen.
Bitte bedenken Sie hierbei jedoch, dass es sich hierbei um keine Zusage handelt, den Auftrag innerhalb der geschätzten Zeit vollständig zu erledigen, da nicht alle Einflussfaktoren vollsätndig berücksichtigt werden können. Insbesondere ist bei einer höheren Fragmentierung oder Verschlüsselung von Daten als anfänglich gedacht mit einer längeren Auftragslaufzeit zu rechnen.
Warum Datenschutz und IT-Forensik?
Datenschutz und IT-Forensik gehen Hand in Hand. Durch datenschutzkonformes Verhalten werden die Analyseergebnisse verwertbar, Sie können auf den ordentlichen Umgang mit Ihren hinterlegten Informationen vertrauen und sichern sich als Auftraggeber entsprechend ab. Um diese Datenchutzkonformität zu erlangen, wurden verschiedene Prüfungen abgelegt, die mit entsprechenden Zertifikaten nachgewiesen werden können.
Das hierbei erlangte Wissen stelle ich Ihnen gerne als externer Datenschutzbeauftragter beziehungsweise Compliance Manager Datenschutz zur Verfügung. Im Rahmen von präventiven Maßnahmen ist bei der Einführung neuer Verfahren stets eine datenschutzrechtliche Bewertung sinnvoll, um bei möglichen Angriffen wenn überhaupt nur geringe Konsequenzen zu befürchten zu müssen. Auch eine regelmäßige Prüfunge von bereits integrierten Verfahren trägt zu Ihrer Unternehmenssicherheit bei.
Somit ist dies bereits in erster Schritt im Rahmen der IT-Sicherheit und vorbereitende Handlung für möglicherweise im Nachgang notwendige IT-forensische Untersuchungen.